Kleinunternehmen anmelden

Kleinunternehmen anmeldenEin Gewerbeschein ist die Grundvoraussetzung für alle, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tätigkeit als Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Ein Kleinunternehmen anmelden ist in jedem Fall ebenso nötig, wenn die Tätigkeit darauf ausgelegt ist einen Gewinn zu erzielen und über einen längeren Zeitraum erfolgen soll. Ohne den Gewerbeschein gibt es keine gewerbliche Tätigkeit. Ein Kleinunternehmen anmelden ist ebenso wichtig, wie ein Hauptgewerbe, da gegenüber Behörden das Verschweigen der selbstständigen Tätigkeit hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Zusätzlich fordert das Finanzamt Steuern nach. Die rückwirkende Schätzung vom Einkommen bildet hierfür die Grundlage, die in den meisten Fällen sehr ungünstig ausfällt. Also, auch das Kleinunternehmen anmelden, bevor der Plan des Vorhabens in die Tat umgesetzt wird.

Wo das Kleinunternehmen anmelden?

Egal, ob jemand ein Kleinunternehmen anmelden möchte oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit, er muss den Gewerbeschein bei dem zuständigen Rathaus oder der Gemeine beantragen, in dem das Gewerbe angesiedelt sein soll. Arbeitet jemand zuhause, muss er das Kleinunternehmen anmelden auf seine Heimatadresse. Das Kleinunternehmen anmelden kann man in der entsprechenden Abteilung des Amtes. Bei manchen Gemeinden oder Rathäusern kann man online das Kleinunternehmen anmelden. Land- und Forstwirte sowie die so bezeichneten freien Berufe fallen nicht in die Gewerbeordnung und haben daher eine Befreiung der Anzeigepflicht.

 

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Worauf ist zu achten?

Die Gewerbeanmeldung kann beim Ausfüllen seine Tücken haben. Wer sein Kleinunternehmen anmelden möchte, sollte sich zum Ausfüllen Zeit nehmen und gut überlegt und gewissenhaft die Angaben machen. In die Anmeldung gehören die Angaben zum Betriebsinhaber, Angaben zum Betrieb und dazugehörige Unterlagen. Weiterhin die private Adresse, die Anschrift der Betriebsstätte, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Telefon und Fax Nummer dürfen nicht fehlen. Wenn eine Erlaubnis für die Tätigkeit nötig ist, muss diese vorgelegt werden. Weiter sind Geburtsdatum und Geburtsort, die Art der Tätigkeit und die Staatsangehörigkeit anzugeben. Möchte jemand ein Gewerbe anmelden, der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, muss er eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Zum Schluss muss noch der Beginn der Tätigkeit und die Anzahl der Mitarbeiter angegeben werden.

Besonders die Tätigkeitsbereiche sollten detailliert formuliert werden. Beispielsweise reicht es nicht ‚Handel mit Waren aller Art‘ anzugeben, es muss schon näher bezeichnet sein, wie beispielsweise Tierzubehör oder Bekleidung, damit es anerkannt wird. Es muss klar hervorgehen, in welches Gewerbesegment das Gewerbe gehört. Das Kleinunternehmen anmelden ist nicht kostenlos, egal ob sie für das Haupt- oder Nebengewerbe beantragt wird. Je nach Gemeinde unterscheiden sich die Kosten zwischen 15 und 60 Euro. Wurden alle nötigen Unterlagen vorgelegt und der Antrag vollständig ausgefüllt, erhält man vom Sachbearbeiter einen Behördenstempel. Damit ist der Start in die Selbstständigkeit gegeben und man ist stolzer Besitzer eines rechtsgültigen Gewerbescheins. Allerdings ist damit nur der erste Schritt getan. Je nach Gewerbe kommt dazu die Anmeldung beim Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer oder auch der Handwerkskammer und eventuell auch noch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Wer braucht eine Erlaubnis?

Manche Gewerbe dürfen nur mit einer besonderen Erlaubnis ausgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise eine Fahrschule oder eine Kindertagesstätte. Die jeweils zuständigen Behörden stellen nach Beantragung die Erlaubnis aus, wenn spezielle Voraussetzungen, persönlicher, fachlicher und sachlicher Art gegeben sind.